Wintergarten
Die Bezeichnung „Wintergarten“ meint ein Leichtbauwerk das Regendicht, Wind- und luftdicht ist.Bei Wintergärten gibt es die Unterscheidung zwischen saisonalem Wintergarten oder Wohnwintergarten. Hier müssen verschiedene Faktoren wie z.B. das Energieeinsparrecht beachtet werden. Ein saisonaler Wintergarten erfordert andere Vorgaben als ein beheizter Wohnwintergarten. Z.B. greift hier die Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV. Diese wurde 11/2020 durch das Gebäudeenergiegesetz, kurz: GEG abgelöst. Es gibt auch die DIN 4108-2 bzw. DIN V 18599 Norm die es zu beachten gilt.
Auch bei der ganzjährigen gewerblichen Nutzung eines Wintergartens, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier muss z.B. die Gaststättenverordnung und Arbeitsstättenverordnung beachtet werden.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu diesen und weiteren Themen bezüglich Verandas und Wintergärten.